Hinweise

Wir haben Ihnen hier Hinweise und wichtige Informationen für einen Besuch in unser Praxis zusammen gestellt. Wenn Sie weitere Detailfragen haben, rufen Sie uns gerne an.

Aufnahme in unserer Praxis

Bitte bringen Sie bei Ihrem ersten Praxis Panorama Besuch Ihre Versichertenkarte und ihre Verordnung vom Arzt mit. Sinnvoll ist es, wenn Sie zum ersten Termin alle relevanten Dokumente, wie z.B. Befunde von OP-Berichten, Röntgenaufnahmen, MRT (Kernspintomographie), CT etc. mitbringen.

Termine

Um Ihnen Wartezeiten in unserer Physiotherapie Praxis zu ersparen, ist jede Behandlung nur nach Termin möglich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in Ausnahmefällen trotz Terminvereinbarung zu geringen Wartezeiten kommen kann. Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit den Behandlungen beginnen, bei berufsgenossenschaftlichen Verordnungen bereits nach 7 Tagen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten.

Terminabsage

Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden. Es ist uns daher wichtig, dass Sie uns bei einer Terminabsage diesen in dringenden Fällen spätestens 24 Stunden zuvor absagen. Gerne können Sie auch auf unsere Mailbox sprechen, dafür haben Sie sogar bis zum selben Tag (08:00Uhr) Zeit. Für den Fall, dass reservierte Termine ohne Absage von 24 Stunden vor Termin nicht wahrgenommen werden, so wird Ihnen dieser Termin in Höhe von 20 Euro privat in Rechnung gestellt. Bei Behandlungen, die länger als 20 Minuten gehen, kann der Betrag höher ausfallen.

Rechtlich begründet sich der Anspruch auf ein Ausfallhonorar auf § 615 BGB.

Zuzahlung und Befreiung

Der Entfall der Praxisgebühr in der Arztpraxis für gesetzlich versicherte Patienten ab Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Physiotherapiepraxen. Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine „Praxisgebühr“, sondern eine Verordnungsgebühr und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).

Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Selbstverständlich wird dies quittiert.

Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt.

Die Zuzahlung ist beim letzten Termin fällig.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, sogar wenn sie ein Einkommen haben. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind ebenfalls keine Zuzahlungen zu leisten.

Privat versicherte Patienten oder Selbstzahler

Privatversicherten Patienten wird eine Honorarvereinbarung sowie die aktuelle Preisliste zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Patienten, die ohne ein Rezept unser Behandlungsspektrum in Anspruch nehmen möchten, können sich an unserer Preisliste orientieren und müssen beim Antritt der Behandlung die Gebühr begleichen.